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Pflichtangaben auf Verpackungen 2026: Physisch vs. Digital

Guide to Mandatory Information on Packaging in 2026

Pflichtangaben auf Verpackungen 2026: Physisch vs. Digital

Themen: Regulatorische Compliance · Verpackung · Digitaler Produktpass

Lesezeit: ~9 Min.

Dieser Leitfaden behandelt: Lebensmittel und GetrÀnke · Elektronik · Textilien und Bekleidung · Kosmetik · Arzneimittel · Batterien · Chemikalien und Reinigungsmittel · Spielzeug

Tags: EU-Kennzeichnung, Digitaler Produktpass, QR-Code-Compliance, ESPR, FIC, WEEE, Batterieverordnung


Eine der praktisch wichtigsten Fragen rund um EU-ProduktkonformitĂ€t klingt zunĂ€chst einfach: Welche Informationen mĂŒssen zwingend auf der physischen Verpackung stehen, und was darf oder muss in digitale KanĂ€le verlagert werden?

QR-Codes, Digitale ProduktpÀsse (DPP) und E-Labelling-Initiativen entwickeln sich in der EU-Gesetzgebung rasant weiter, schneller als viele Compliance-Teams mitbekommen. Die kurze Antwort: Es hÀngt vollstÀndig von der Produktkategorie und der jeweiligen Verordnung ab.

Hinweis zum Digitalen Produktpass (DPP): Die EU-Ökodesign-Verordnung fĂŒr nachhaltige Produkte (ESPR, EU 2024/1781), die seit dem 18. Juli 2024 in Kraft ist, fĂŒhrt schrittweise Digitale ProduktpĂ€sse ein, beginnend mit Textilien und Schuhen. Das DPP-Register muss bis zum 19. Juli 2026 betriebsbereit sein. Weitere delegierte Rechtsakte je Sektor sind noch ausstehend.

Eine einheitliche EU-weite Regel, die digitale Kennzeichnung pauschal erlaubt oder verbietet, gibt es nicht. Stattdessen enthĂ€lt jedes sektorale Regelwerk, ob fĂŒr Lebensmittel, Elektronik, Kosmetik, Pharma, Batterien, Chemikalien, Textilien oder Spielzeug, eigene Vorgaben: was physisch auf dem Etikett stehen muss, was zusĂ€tzlich oder ausschließlich digital bereitgestellt werden darf, und wo die Rechtslage noch offen ist.

Dieser Leitfaden arbeitet acht Produktkategorien systematisch durch. FĂŒr jede Pflichtangabe finden Sie den aktuellen regulatorischen Status sowie einen klaren Hinweis dort, wo gesetzliche Fragen noch ungeklĂ€rt sind und warum das fĂŒr die Compliance-Planung heute bereits relevant ist.

Hinweis: Dieser Leitfaden behandelt ausschließlich EU-Recht. US-Anforderungen gemĂ€ĂŸ FDA, FTC, CPSC und einzelstaatlichen Vorschriften unterscheiden sich erheblich. Bitte prĂŒfen Sie stets die aktuellen konsolidierten Fassungen auf EUR-Lex und ziehen Sie fĂŒr Ihre konkrete Situation qualifizierten Rechtsbeistand hinzu.


Die drei Compliance-Status im Überblick

Bevor wir zu den Kategorien kommen, ist es hilfreich, die drei möglichen Compliance-Status fĂŒr jede Pflichtangabe zu verstehen:

  • „Physisch erforderlich" bedeutet, dass die Information auf dem physischen Etikett erscheinen muss. Eine ausschließlich digitale Bereitstellung – auch ĂŒber einen gut sichtbaren QR-Code – erfĂŒllt die gesetzliche Anforderung nicht, selbst wenn Digital als ErgĂ€nzung zusĂ€tzlich erlaubt ist.
  • „Nur digital möglich" bedeutet, dass die Information gesetzlich ausschließlich digital bereitgestellt werden darf (QR-Code, URL, App). Eine physische EtikettenprĂ€senz ist gesetzlich nicht erforderlich.
  • „Beides erforderlich" bedeutet, dass das physische Etikett gesetzlich vorgeschrieben ist UND die digitale Bereitstellung zusĂ€tzlich gefordert oder erwartet wird: Die physische und die digitale Ebene ergĂ€nzen sich, sie sind nicht austauschbar.

Wo die Rechtslage noch nicht vollstĂ€ndig geklĂ€rt ist – etwa weil eine Überarbeitung, ein delegierter Rechtsakt oder ein Pilotprogramm lĂ€uft – sind Punkte als „Regulatorisch offen" gekennzeichnet. Das sind keine Randnotizen: Mehrere offene Punkte betreffen Kernkennzeichnungspflichten fĂŒr wichtige Produktkategorien.


1. Lebensmittel & GetrÀnke

Die Lebensmittelinformationsverordnung (EU FIC 1169/2011) ist das zentrale Regelwerk fĂŒr die Lebensmittelkennzeichnung in der EU. Fast alle wesentlichen Etikettenelemente mĂŒssen physisch vorhanden sein. Eine 2023 vorgeschlagene Revision wĂŒrde erlauben, NĂ€hrwertinformationen digital zu ergĂ€nzen, doch Anfang 2026 ist das noch nicht in verbindliches Recht umgesetzt worden.

Die Grundregel ist eindeutig: Allergeninformationen, die vollstĂ€ndige Zutatenliste, Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum sowie das Nettogewicht mĂŒssen immer auf der physischen Verpackung stehen. Das gilt nach aktuellem Recht ohne Ausnahme, unabhĂ€ngig davon wie zugĂ€nglich ein QR-Code ist.

Digital ist bislang nur bei ergĂ€nzenden Lagerungs- und Zubereitungshinweisen akzeptiert, die ĂŒber sicherheitskritische Angaben hinausgehen. Recycling- und Entsorgungshinweise auf der Verpackung sind derzeit noch freiwillig. Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR, COM/2022/677) wird voraussichtlich ab 2028 verpflichtende Recyclingkennzeichnungen einfĂŒhren, verbunden mit der Pflicht zum digitalen Zugang.

FĂŒr Lebensmittelunternehmen in der EU bedeutet das: Jetzt in robuste physische Etiketten-Compliance investieren und parallel die digitale Infrastruktur aufbauen, besonders QR-Verlinkungen, um fĂŒr die kommenden PPWR- und FIC-Anforderungen gerĂŒstet zu sein.

QR code regulations for food packaging

2. Elektronik und ElektrogerÀte

Bei Elektronik greifen mehrere Regelwerke ineinander: die Niederspannungsrichtlinie (LVD 2014/35/EU), die Energieetikettierungsverordnung (EU 2017/1369), die WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) sowie die neue ESPR (EU 2024/1781).

Eine Anforderung, die viele Unternehmen immer noch ĂŒberrascht: Der QR-Code mit Verlinkung zur EPREL-Datenbank ist seit MĂ€rz 2021 gesetzlich vorgeschrieben, er ist keine optionale ErgĂ€nzung. Das physische Energieetikett mit Effizienzklasse ist Pflicht, und der QR-Code zum EPREL-Datenbankeintrag ist eine zusĂ€tzliche, eigenstĂ€ndig durchsetzbare gesetzliche Anforderung. Viele Hersteller erfĂŒllen das bis heute nicht vollstĂ€ndig.

Das Produktdatenblatt selbst muss dagegen nicht gedruckt werden. Es muss in die EPREL-Datenbank eingetragen und ĂŒber den QR-Code zugĂ€nglich sein. Das ist ein gutes frĂŒhes Beispiel fĂŒr das physisch-digitale Zusammenspiel, das die EU-Kennzeichnung kĂŒnftig prĂ€gen wird.

CE-Kennzeichnung, das WEEE-Symbol (durchgestrichene MĂŒlltonne), Herstellername und Anschrift sowie Sicherheitshinweise bleiben weiterhin fest im physisch-Pflicht-Bereich. Der Digitale Produktpass fĂŒr Elektronik kommt, aber der zugehörige delegierte Rechtsakt wird erst um 2027 erwartet.

QR code regulations for electronics packaging

3. Textilien und Bekleidung

Textilien sind die erste Produktkategorie mit verbindlichem Digitalen Produktpass. Das DPP-Register muss bis Juli 2026 gemĂ€ĂŸ ESPR (EU 2024/1781) betriebsbereit sein. Damit ist der Sektor aktuell die wichtigste Beobachtungskategorie fĂŒr Compliance-Teams, die eine zukunftsfĂ€hige Kennzeichnungsinfrastruktur aufbauen wollen.

Die klassischen physischen Anforderungen bleiben bestehen: Fasergehalt in Prozent und ISO-3758-Pflegesymbole mĂŒssen dauerhaft und fest am KleidungsstĂŒck angebracht sein. Herstellername und Anschrift mĂŒssen ebenfalls physisch erscheinen. Das schreibt die Textilkennzeichnungsverordnung (EU 1007/2011) vor.

Das Herstellungsland gewinnt zunehmend an Bedeutung. Unter der aktuellen Textilkennzeichnungsverordnung (EU 1007/2011) ist es noch nicht universell Pflicht, wird aber im Rahmen der ESPR-Revision voraussichtlich zum verpflichtenden Etikettenelement, im Interesse von Verbrauchertransparenz und LieferkettenrĂŒckverfolgbarkeit.

Alle Nachhaltigkeitsdaten, etwa Rezyklatanteile, Reparierbarkeitsscores, Lieferketteninformationen und ökologischer Fußabdruck, wandern in den Digitalen Produktpass und mĂŒssen nicht physisch auf der Verpackung stehen. Der QR-Code oder RFID-DatentrĂ€ger, der den Zugang zum DPP ermöglicht, muss jedoch auf dem physischen Etikett erscheinen. Das physische Etikett wird zum Portal, die digitale Ebene liefert die Tiefe.

Der delegierte Rechtsakt fĂŒr Textilien, der die genauen DPP-Datenfelder, Formate und PrĂŒfanforderungen festlegen wird, befindet sich noch in Vorbereitung. Marken sollten die Infrastruktur jetzt aufbauen.

QR code regulations for textiles

4. Kosmetik und Körperpflege

Die EU-Kosmetikverordnung (EC 1223/2009) gehört zu den strengsten Kennzeichnungsrahmenwerken der EU und ist eines der am wenigsten digitalfreundlichen Regelwerke ĂŒberhaupt. Fast alle Pflichtangaben mĂŒssen physisch sowohl auf dem BehĂ€lter als auch auf der Ă€ußeren Verpackung vorhanden sein.

Die vollstĂ€ndige INCI-Zutatenliste, Name und Adresse der verantwortlichen Person in der EU, Nettomenge, Mindesthaltbarkeitsdatum oder PAO, sĂ€mtliche Warnhinweise sowie das Herkunftsland bei Nicht-EU-Produkten mĂŒssen physisch auf dem Etikett stehen. Die EU-Kosmetikverordnung (EC 1223/2009) sieht keine Möglichkeit vor, diese Informationen durch einen QR-Code zu ersetzen.

Digital akzeptiert ist bislang nur Folgendes: ErgĂ€nzende Zutatenshinweise und detaillierte Anwendungshinweise, die ĂŒber das gesetzliche Minimum hinausgehen, dĂŒrfen ĂŒber einen beiliegenden Beipackzettel oder bei unzureichendem Verpackungsplatz ĂŒber einen digitalen Link bereitgestellt werden. Das ist aber eine ErgĂ€nzung, kein Ersatz fĂŒr die physische Compliance.

FĂŒr Kosmetikmarken bleibt der knappe Etikettenplatz eine dauerhafte Herausforderung. Die einzige Möglichkeit zur Entlastung ist die Ausnahmeregelung bei unzureichendem Platz, die Regulatoren allerdings historisch eng ausgelegt haben.ximise use of the "space insufficient" exception; with care, because regulators have historically interpreted this narrowly.

QR code regulations for cosmetics

5. Arzneimittel und OTC-Medikamente

Arzneimittel unterliegen dem strengsten Kennzeichnungsregime aller hier behandelten Kategorien. Die Richtlinie 2001/83/EG lĂ€sst bei Etikett- und Packungsbeilage-Anforderungen kaum Spielraum fĂŒr digitale Substitution.

Alle Elemente der Ă€ußeren Verpackung, nĂ€mlich Produktname und INN, StĂ€rke, Darreichungsform, Hilfsstoffe mit bekannter Wirkung sowie das Verfallsdatum, sind physisch vorgeschrieben. Die Packungsbeilage (PIL) muss jeder Packung physisch beiliegen.

Der einzige Bereich, in dem physisch und digital gleichzeitig vorgeschrieben sind, ist der eindeutige Identifikator: Ein physischer 2D-Datamatrix-Barcode ist gemĂ€ĂŸ der delegierten Verordnung (EU) 2016/161 vorgeschrieben und kodiert Daten, die gegen die EU-Arzneimittelverifikationsdatenbank geprĂŒft werden. Ein physisches Element, das eine digitale ÜberprĂŒfung auslöst.

Die wichtigste offene Frage in der Pharmabranche ist das ePI-Pilotprojekt der EMA (Electronic Product Information), das von 2022 bis 2025 lief und testete, ob eine digitale Packungsbeilage die Papierversion ergĂ€nzen oder ersetzen könnte. Anfang 2026 wurde noch keine GesetzesĂ€nderung verabschiedet. Die Ergebnisse werden kĂŒnftige GesetzgebungsvorschlĂ€ge beeinflussen.

Die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (SmPC), das Dokument fĂŒr Angehörige der Gesundheitsberufe, ist dagegen bereits vollstĂ€ndig in digitaler Form akzeptiert und muss nicht physisch beigelegt werden.

QR code regulations for pharmaceutical products

6. Batterien und Akkumulatoren

Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) ist aus Sicht der digitalen Kennzeichnung die strukturell interessanteste Verordnung dieses Leitfadens. Sie schreibt sowohl ein physisches Etikettenelement als auch einen digitalen Datensatz gesetzlich vor und definiert ausdrĂŒcklich das VerhĂ€ltnis zwischen beiden.

Das physische Etikett muss Batteriechemie, KapazitĂ€t (Wh/Ah/Nennspannung), das Symbol fĂŒr die getrennte Sammlung sowie Gefahrensymbole fĂŒr Schadstoffe (Hg, Cd, Pb) bei Überschreitung der Schwellenwerte enthalten. Diese Angaben sind ausschließlich physisch vorgeschrieben gemĂ€ĂŸ EU 2023/1542.

Der Batteriepass, der digitale Datensatz mit CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteilen, Zustandsdaten und Lieferketteninformationen, ist dagegen ausschließlich digital, zugĂ€nglich ĂŒber einen QR-Code, der gemĂ€ĂŸ Art. 13(6) der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) selbst ein gesetzlich vorgeschriebenes physisches Etikettenelement ist. Beide sind gesetzlich vorgeschrieben.

Der Batteriepass wird ab Februar 2027 fĂŒr EV-Batterien verpflichtend, Industriebatterien folgen kurz danach. Die detaillierten technischen Anforderungen zu Datenformat, Plattformspezifikationen und DrittparteiprĂŒfung werden noch durch DurchfĂŒhrungsrechtsakte festgelegt. Die rechtliche Grundlage steht, die operativen Details kommen noch.

Das ist aktuell das konkreteste Beispiel dafĂŒr, dass EU-Recht Physisches und Digitales als verpflichtend verbundenes System behandelt und nicht als Wahl zwischen zwei Alternativen.

QR code regulations for batteries

7. Chemikalien, Reinigungs- und Waschmittel

Die Kennzeichnung von Chemikalien unterliegt zwei sich ergĂ€nzenden Regelwerken: der CLP-Verordnung (EC 1272/2008) fĂŒr Gefahreneinstufung und Kennzeichnung sowie der Waschmittelverordnung (EU 2023/2055), die ab Oktober 2025 den ersten verbindlich verpflichtenden QR-Code fĂŒr Haushaltsreinigungsprodukte in der EU eingefĂŒhrt hat.

GemĂ€ĂŸ CLP-Verordnung (EC 1272/2008) mĂŒssen alle GHS-Gefahrenpiktogramme, Signalwörter (Gefahr/Achtung), H-SĂ€tze, P-SĂ€tze und UFI-Codes physisch auf dem Etikett erscheinen. Diese Angaben können unter keiner Bestimmung auf einen QR-Code verlagert werden. Der UFI-Code, ein 16-stelliger alphanumerischer Bezeichner fĂŒr die Meldung an Giftinformationszentren, ist seit Januar 2021 auf physischen Etiketten verpflichtend.

Ab dem 31. Oktober 2025 mĂŒssen Waschmittel in der EU gemĂ€ĂŸ EU 2023/2055 zusĂ€tzlich einen QR-Code tragen, der auf vollstĂ€ndige Zutatenshinweise verweist, einschließlich Enzyme, Duftstoffe, Konservierungsmittel und Dosierungsempfehlungen. Die grundlegenden Zutatenkategorien bleiben auf dem physischen Etikett, die detaillierte AufschlĂŒsselung ist nun aber auch digital vorgeschrieben.

SicherheitsdatenblĂ€tter (SDB) fĂŒr Gewerbe- und Industrienutzer sind unter der REACH-Verordnung (EC 1907/2006) bereits vollstĂ€ndig in digitaler Form akzeptiert. Der genaue Umfang des digitalen QR-Links fĂŒr Waschmittel sowie Formatanforderungen und Barrierefreiheitsstandards werden noch in DurchfĂŒhrungsmaßnahmen konkretisiert.

QR code regulations for chemicals

8. Spielzeug und Kinderprodukte

Die EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EC) verfolgt den konservativsten Ansatz zur digitalen Kennzeichnung aller hier behandelten Kategorien. Das ist gut begrĂŒndet: Das Sicherheitsrisiko, einen kritischen Warnhinweis hinter einem QR-Code zu verstecken, ist bei Kinderprodukten schlicht nicht vertretbar.

Die CE-Kennzeichnung muss physisch am Spielzeug oder seiner Verpackung angebracht sein, bevor es in Verkehr gebracht wird. Altersempfehlungen, Erstickungsgefahrenhinweise, Hinweise fĂŒr Wasserspielzeug und alle anderen spezifischen Sicherheitshinweise gemĂ€ĂŸ 2009/48/EC mĂŒssen auf dem physischen Etikett erscheinen. Eine digitale Ausnahme fĂŒr sicherheitskritische Informationen gibt es im Spielzeugbereich nicht.

Name und Adresse von Hersteller und Importeur mĂŒssen aus GrĂŒnden der RĂŒckverfolgbarkeit und fĂŒr eventuelle RĂŒckrufe physisch aufgedruckt sein. Chemische Stoffe und Duftstoffallergene oberhalb der regulatorischen Schwellenwerte mĂŒssen auf dem physischen Etikett deklariert werden.

Digital akzeptiert sind Montageanleitungen und detaillierte Gebrauchsanweisungen, solange alle Sicherheitshinweise physisch verbleiben, sowie die EU-KonformitÀtserklÀrung (DoC), die per URL oder QR-Code zugÀnglich gemacht werden darf.

Ein wichtiger offener Punkt: Eine neue Spielzeug-Sicherheitsverordnung befindet sich im EU-Gesetzgebungsverfahren und soll die aktuelle Richtlinie 2009/48/EC ersetzen. Sie könnte zusĂ€tzliche digitale Kennzeichnungsanforderungen einfĂŒhren und die KonformitĂ€tsdokumentationsregeln Ă€ndern. Compliance-Teams in diesem Sektor sollten EUR-Lex aufmerksam verfolgen.

QR code regulations for toys

Die wichtigsten Erkenntnisse

Über alle acht Kategorien hinweg lassen sich klare Muster erkennen.

  • Sicherheitskritische Informationen bleiben immer physisch. Gefahrenhinweise, Allergeninformationen, Verfallsdaten und CE-Kennzeichnungen verbleiben in jeder Kategorie auf dem physischen Etikett. Das ist die nicht verhandelbare Untergrenze in jedem behandelten EU-Regelwerk, und es gibt derzeit keine gesetzgeberischen Bestrebungen, das zu Ă€ndern.
  • QR-Codes sind zunehmend gesetzlich vorgeschrieben, nicht nur empfohlen. FĂŒr Batterien gemĂ€ĂŸ EU 2023/1542, fĂŒr Waschmittel ab Oktober 2025 gemĂ€ĂŸ EU 2023/2055 und fĂŒr energieetikettierte GerĂ€te seit MĂ€rz 2021 gemĂ€ĂŸ EU 2017/1369 ist der QR-Code ein gesetzlich vorgeschriebenes Etikettenelement. Wer ihn weglĂ€sst, hat eine Compliance-LĂŒcke, keine Designentscheidung.
  • Der Digitale Produktpass ist der entscheidende strukturelle Wandel der nĂ€chsten drei Jahre. Die ESPR 2024/1781 fĂŒhrt verpflichtende DPPs ein, beginnend mit Textilien 2026, dann Elektronik, Batterien und alle weiteren Sektoren. Jedes Compliance-Team sollte die delegierten Rechtsakte fĂŒr seine Kategorie verfolgen, denn die genauen Datenfelder, Formate und PrĂŒfanforderungen werden gerade jetzt festgelegt.
  • Mehrere wichtige Punkte sind noch offen. Die FIC-Revision zu NĂ€hrwertinformationen, die DurchfĂŒhrungsrechtsakte zur Batterieverordnung EU 2023/1542, der delegierte Rechtsakt zum Textil-DPP unter ESPR 2024/1781, die Ergebnisse des EMA-ePI-Pilotprojekts und die neue Spielzeug-Sicherheitsverordnung sind alle noch in Arbeit. Heute getroffene Infrastrukturentscheidungen mĂŒssen möglicherweise angepasst werden. FlexibilitĂ€t einplanen lohnt sich.
  • Physisch und digital mĂŒssen als verbundenes System gedacht werden. In den meisten Kategorien lautet die richtige Frage nicht „physisch oder digital?" sondern „was gehört wohin?". KernidentitĂ€ts- und Sicherheitsinformationen bleiben physisch, erweiterte Produktdaten wandern ins Digitale. Das physische Etikett wird zunehmend zum Portal, das per QR-Code oder DatentrĂ€ger Zugang zur digitalen Ebene gewĂ€hrt.

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FĂŒr Marken, die den Schritt von rein physischer Kennzeichnung zum physisch-digitalen Hybridsystem vollziehen, das die EU-Regulierung gerade aufbaut, bietet info.link eine praktische digitale Infrastrukturschicht. Die Plattform ermöglicht es, digitale Produktetiketten zu erstellen und zu verwalten: strukturierte, scanbare Seiten hinter dem QR-Code auf der physischen Verpackung, die erweiterte Produktinformationen, Nachhaltigkeitsdaten und Compliance-Dokumentation bereitstellen, wie Regulatoren und Verbraucher es zunehmend erwarten.

Mit dem fortschreitenden DPP-Rollout fĂŒr Textilien, Elektronik und Batterien wird eine flexible digitale Etikettenplattform nicht mehr nur praktisch, sondern zur Compliance-Infrastrukturvoraussetzung. Die digitalen Etiketten von info.link sind darauf ausgelegt, die sich weiterentwickelnden DPP-Anforderungen ĂŒber Produktkategorien hinweg abzubilden, sodass die digitale Schicht mit neuen Gesetzgebungsanforderungen aktualisiert werden kann, ohne physische Verpackungen neu drucken zu mĂŒssen.

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⚠ Disclaimer: 

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfĂ€ltiger Recherche können Fehler und UnvollstĂ€ndigkeiten nicht ausgeschlossen werden. EU-Vorschriften werden laufend aktualisiert und geĂ€ndert. Bitte prĂŒfen Sie alle Angaben anhand der aktuellen konsolidierten Fassungen auf EUR-Lex und konsultieren Sie fĂŒr Ihre konkrete Situation und Produktkategorie qualifizierten Rechtsbeistand. Wo Punkte als „regulatorisch offen" gekennzeichnet sind, spiegelt das den Stand des EU-Gesetzgebungsverfahrens vom MĂ€rz 2026 wider und kann sich seitdem verĂ€ndert haben.


Quellen

European Commission. (2016). Commission Delegated Regulation (EU) 2016/161 supplementing Directive 2001/83/EC. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32016R0161

European Commission. (2022). Proposal for a Regulation on packaging and packaging waste (COM/2022/677). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52022PC0677

European Medicines Agency. (2023). Electronic product information for human medicines in the EU. https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory-overview/marketing-authorisation/product-information-human-medicines/electronic-product-information-human-medicines-eu

European Parliament & Council. (2001). Directive 2001/83/EC on the Community code relating to medicinal products for human use. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32001L0083

European Parliament & Council. (2006). Regulation (EC) No 1907/2006 (REACH). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32006R1907

European Parliament & Council. (2008). Regulation (EC) No 765/2008 on accreditation and market surveillance. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32008R0765

European Parliament & Council. (2008). Regulation (EC) No 1272/2008 (CLP Regulation). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32008R1272

European Parliament & Council. (2009). Directive 2009/48/EC on the safety of toys. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32009L0048

European Parliament & Council. (2009). Regulation (EC) No 1223/2009 on cosmetic products. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32009R1223

European Parliament & Council. (2011). Regulation (EU) No 1007/2011 on textile fibre names and labelling. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32011R1007

European Parliament & Council. (2011). Regulation (EU) No 1169/2011 on food information to consumers (FIC). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2011/1169/oj/eng

European Parliament & Council. (2012). Directive 2012/19/EU on waste electrical and electronic equipment (WEEE). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32012L0019

European Parliament & Council. (2014). Directive 2014/35/EU (Low Voltage Directive). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32014L0035

European Parliament & Council. (2017). Regulation (EU) 2017/1369 setting a framework for energy labelling. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32017R1369

European Parliament & Council. (2023). Regulation (EU) 2023/1542 concerning batteries and waste batteries. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj

European Parliament & Council. (2023). Regulation (EU) 2023/2055 on detergents and surfactants (recast). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32023R2055

European Parliament & Council. (2024). Regulation (EU) 2024/1781 (ESPR / Digital Product Passport). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj/eng

FAQ
HĂ€ufig gestellte Fragen

Autor

Max Ackermann

Max Ackermann ist GrĂŒnder & CEO von info.link, einem Technologieunternehmen mit Sitz in Hamburg und Berlin. info.link hilft Brands, Produkte in smarte, compliance-konforme digitale Touchpoints zu verwandeln. Max bringt ĂŒber 20 Jahre Erfahrung im Aufbau digitaler Businesses mit und leitete bei McKinsey die Design- und Corporate Venture Teams in Europa. Außerdem hat er digitale Produkte und Plattformen fĂŒr globale Marken wie Nike, Google, Meta und Airbnb entwickelt. Max unterstĂŒtzt Brands dabei, GS1-standardisierte Digital Labels zu erstellen, um Green Claims, Digital Product Passports, Produktinformationen, Promotions und mehr zu teilen. Er ist Experte fĂŒr QR Codes, Green Claims, EU-Regulatorik, multilingual Digital Labeling und ist Fellow der Higher Education Academy in Großbritannien.

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